Kosten
Untersuchungen und Behandlungen, die ein Haustierarzt durchführen kann, werden laut Honorarordnung mit 165,- Euro netto Stundenlohn (zuzüglich 20% MWSt) verrechnet.
Untersuchungen und Behandlungen, die ein Tierarzt nur mit Zusatzausbildung oder Fortbildung durchführen kann, werden laut Honorarordnung mit 248,- Euro netto Stundenlohn (zuzüglich 20% MWSt) verrechnet.
In folgenden Fällen müssen zusätzlich 165,- Euro netto verrechnet werden:
- an Samstagen ab 12:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen, sowie an Wochentagen zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr,
- bei Notfällen
- für Tätigkeiten, die in ihrer Art und/oder dem Aufwand komplexer sind